Tierhaltung in den Mietwohnungen

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Zusammenleben mit Tieren

Das Thema Tierhaltung in unseren Wohnanlagen ist uns wichtig, denn ein friedliches und rücksichtsvolles Miteinander steht für uns an erster Stelle. Wir wissen, wie viel Freude Haustiere bereiten können, möchten aber gleichzeitig sicherstellen, dass sich alle Bewohner – ob Tierhalter oder nicht – gleichermaßen zu Hause fühlen.

Grundlagen für ein gutes Miteinander

Damit die Hausgemeinschaft dauerhaft intakt bleibt, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Wir orientieren uns dabei an der gängigen Hausordnung sowie den gesetzlichen Vorgaben, wie beispielsweise der Hundehaltungsverordnung des Landes Brandenburg.

  • Kleintiere: Die Haltung von Kleintieren wie Hamstern, Wellensittichen oder Zierfischen ist in der Regel kein Problem, da diese Tiere das Umfeld nicht beeinflussen.
  • Artgerechte Haltung: Jede Tierhaltung muss zwingend den geltenden Tierschutzvorschriften entsprechen.
  • Rücksichtnahme: Es dürfen keine Belästigungen oder Bedrohungen für andere Bewohner, Gäste oder Mitarbeiter entstehen.
  • Sicherheit im Treppenhaus: Für Hunde gilt in unseren Gemeinschaftsbereichen sowie im Treppenhaus stets Leinen- und bei Bedarf Maulkorbzwang.
  • Spielbereiche: Das Betreten von Spielplätzen und Sandkästen durch Hunde ist aus hygienischen Gründen generell nicht gestattet.
  • Sauberkeit: Die Beseitigung von Hundekot durch den Halter ist eine Grundvoraussetzung für ein gepflegtes Wohnumfeld.
  • Haftung: Bitte beachten Sie, dass Tierhalter für alle durch ihre Tiere verursachten Personen- oder Sachschäden vollumfänglich haften.

Ein harmonisches Wohnumfeld in Forst (Lausitz)

Wir möchten, dass sich alle unsere Bewohner in Forst (Lausitz) wohlfühlen. Durch klare Regeln und gegenseitige Rücksichtnahme schaffen wir ein Wohnumfeld, das lebenswert und sicher ist. Bei Fragen zur Haltung Ihres Tieres stehen wir Ihnen jederzeit gerne beratend zur Seite, um eine gute Lösung für alle Parteien zu finden.

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